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   OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 7 LA 137/05   

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https://dejure.org/2006,24440
OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 7 LA 137/05 (https://dejure.org/2006,24440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2006 - 7 LA 137/05 (https://dejure.org/2006,24440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2006 - 7 LA 137/05 (https://dejure.org/2006,24440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wirkung der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung nach preußischem Recht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 Abs. 2 S. 1 VwVfG, NI ; § 14 Abs. 2 GEB; § 46 GEB
    Wirkung einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung nach preußischem Recht; Ausschluss des Anspruchs auf Verlegung einer Eisenbahnbrücke wegen des Bestehens einer Duldungswirkung

  • Judicialis

    GEB § 14 Abs. 2; ; VwVfG § 75 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirkung einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung nach preußischem Recht; Ausschluss des Anspruchs auf Verlegung einer Eisenbahnbrücke wegen des Bestehens einer Duldungswirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 07.12.1995 - 3 L 5593/92

    Ausschluß privatrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung; Kiesabbau;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 7 LA 137/05
    Dieser Ausschluss erstreckt sich auch auf Ansprüche des privaten Rechts, die sich gegen das Vorhaben und die von ihm ausgehenden Beeinträchtigungen richten (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 07.12.1995 - 3 L 5593/92 -, NVwZ-RR 1997, 90 (91); Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 75 Rdnr. 10).
  • RG, 11.05.1904 - V 415/03

    Schadensersatzpflicht der Kleinbahnen.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 7 LA 137/05
    Auch schon vor Inkrafttreten des VwVfG hatte die eisenbahnrechtliche Genehmigung die Wirkung, dass die durch die Herstellung der Anlagen Betroffenen vom Eisenbahnunternehmer weder eine Beseitigung noch eine Änderung der Anlagen verlangen konnten (vgl. PrOVG, Beschl. v. 10.01.1935 - V.W. 101/32 -, PrOVGE 95, 179 (181); Michler, Die Duldungswirkung der Planfeststellung in: Planung - Recht - Rechtsschutz, Festschrift für Willi Blümel 1999, S. 357 (365 ff.) unter Hinweis auf RG, Urt. v. 11.05.1904 - V. 415/03 -, RGZ 58, 130 (134) und RG, Urt. v. 12.10.1904 - V. 147/04 -, RGZ 59, 70 (74)).
  • RG, 12.10.1904 - V 147/04

    Rechtsweg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 7 LA 137/05
    Auch schon vor Inkrafttreten des VwVfG hatte die eisenbahnrechtliche Genehmigung die Wirkung, dass die durch die Herstellung der Anlagen Betroffenen vom Eisenbahnunternehmer weder eine Beseitigung noch eine Änderung der Anlagen verlangen konnten (vgl. PrOVG, Beschl. v. 10.01.1935 - V.W. 101/32 -, PrOVGE 95, 179 (181); Michler, Die Duldungswirkung der Planfeststellung in: Planung - Recht - Rechtsschutz, Festschrift für Willi Blümel 1999, S. 357 (365 ff.) unter Hinweis auf RG, Urt. v. 11.05.1904 - V. 415/03 -, RGZ 58, 130 (134) und RG, Urt. v. 12.10.1904 - V. 147/04 -, RGZ 59, 70 (74)).
  • VG Köln, 18.02.2011 - 18 K 1600/09

    Verweisung; Verwaltungsrechtsweg; öffentlich-rechtliche Streitigkeit;

    OVG, Beschluss vom 05.09.2006 - 7 LA 137/05 -, NordÖR 2006, 498 m.w.N.

    OVG, Beschluss vom 05.09.2006 a.a.O. m.w.N., weil die Planfeststellung die Wirkung hatte, dass die durch die Herstellung der planmäßigen Anlagen Betroffenen weder eine Beseitigung noch eine Änderung der Anlagen, sondern lediglich Entschädigung wegen Beeinträchtigung ihrer Rechte verlangen konnten.

  • LG Dortmund, 11.02.2022 - 3 O 44/16

    Bahn, passiver Schallschutz, Ausgleichszahlungen, eisenbahnrechtliche

    Die Ausschluss- und Duldungswirkung erstreckt sich auch auf die Zeit vor Inkrafttreten des VwVfG, auf den Bau und Betrieb von Eisenbahnen im 19. Jahrhundert, OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.09.2006 - 7 LA 137/05.

    Das OVG Lüneburg führt im Beschl. v. 05.09.2006 - 7 LA 137/05, Rn. 4 f. aus: "Zwar war liegt der dem Bau und Betrieb der Kleinbahn 'H1 zugrunde liegende Planfeststellungsbeschluss hier nicht vor, doch kann die Bahnstrecke nur aufgrund eines solchen gebaut und in Betrieb genommen sein.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 11 D 29/21

    Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung an den vorhandenen Trassen

    Die vorliegende Fallgestaltung sei nicht mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. September 2006 - 7 LA 137/05 - vergleichbar.
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